Alles für Ihre Sicherheit
Jeder Fahrzeughalter ist gesetzlich dazu verpflichtet, sein Fahrzeug alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung einer unabhängigen Prüforganisation vorzustellen.
Wir arbeiten seit Jahren Hand in Hand mit der DEKRA zusammen.
Sollten sich bei der Hauptuntersuchung Mängel herausstellen, können diese umgehend von uns beseitigt werden.
Kontakt
Gerne beraten Sie unsere Serviceberater ausführlich. Oder nutzen Sie unser Formular zur Anfrage.
* Hauptuntersuchung nach § 29 STVZO durchgeführt durch externe Prüfingenieure.